Wie verhält es sich, wenn ein(e) Familienangehörige(r) eines bestehenden Mitgliedes beitreten möchte?

Also, der Sohn, Tochter, Ehepartner möchte auch dem Verein beitreten. In diesem Fall wird nur der halbe Eintrittsbeitrag erhoben.

Zuletzt aktualisiert am 17.11.2022 von .

Zurück


O Wunder! Was gibt es für herrliche Geschöpfe hier! Wie schön der Mensch ist! Schöne neue Welt, Die solche Bürger trägt! (Shakespeare)